Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-11, 5 W 26/02

5 W 26/02Obergericht11.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 5 W 26/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-11

Aktenzeichen: 5 W 26/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0911.5W26.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 02. Mai 2002 – 3 OH 5/99 – unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels teilweise dahin geändert, dass die Antragsteller die dem Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten in Höhe eines Anteils von 95 % zu tragen haben.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller 2% und der Antragsgegner 98%.

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