Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-16, I-20 W 61/02

I-20 W 61/02Obergericht16.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 61/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-16

Aktenzeichen: I-20 W 61/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0916.I20W61.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfest-

setzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 3. Juni 2002

wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III. Der Beschwerdewert beträgt 1.413,73 €.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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