I-20 W 61/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-16, I-20 W 61/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-16, I-20 W 61/02
I-20 W 61/02Obergericht16.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 61/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-16
Aktenzeichen: I-20 W 61/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0916.I20W61.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfest-
setzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 3. Juni 2002
wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Der Beschwerdewert beträgt 1.413,73 €.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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