24 U 1/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-17, 24 U 1/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-17, 24 U 1/02
24 U 1/02Obergericht17.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 1/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-17
Aktenzeichen: 24 U 1/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0917.24U1.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsstreits das am 30. November 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichter - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.423,98 EUR (= 37.990 DM) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus jeweils 2.817,22 EUR (= 5510 DM) seit dem 4. Dezember 2000 und dem 4. Januar 2001 und aus weiteren 13.789,54 EUR (= 26.970 DM) seit dem 7. Juni 2001 zu zahlen.
Die Klage im übrigen und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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