VII-Verg 41/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-19, VII-Verg 41/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-19, VII-Verg 41/02
VII-Verg 41/02Obergericht19.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 41/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-19
Aktenzeichen: VII-Verg 41/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0919.VII.VERG41.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom
- August 2002 (VK 2 – 52/02) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, einen erfolgten Zuschlag dem Senat rechtzeitig mitzuteilen und Belege über die Auftragserteilung im Verhandlungs-termin vom 2. Oktober 2002 bereitzuhalten.
III. Der Antragsteller wird gebeten, bis zum 27. September 2002 mitzuteilen, ob die sofortige Beschwerde aufrechterhalten wird.
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