Verg 48/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-24, Verg 48/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-24, Verg 48/02
Verg 48/02Obergericht24.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 48/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-24
Aktenzeichen: Verg 48/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0924.VERG48.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
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Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 28.8.2002 (VK 1 – 65/02) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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Der Antragstellerin wird aufgegeben, sich bis zum 11.10.2002 zu erklären, ob die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.
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