Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-24, Verg 48/02

Verg 48/02Obergericht24.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 48/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-24

Aktenzeichen: Verg 48/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0924.VERG48.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 28.8.2002 (VK 1 – 65/02) bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.

  2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, sich bis zum 11.10.2002 zu erklären, ob die sofortige Beschwerde zurückgenommen wird.

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