24 W 29/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-25, 24 W 29/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-25, 24 W 29/02
24 W 29/02Obergericht25.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 W 29/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-25
Aktenzeichen: 24 W 29/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0925.24W29.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden der Verfahrensbeteiligten gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld -Einzelrichter- vom 31. Mai 2002 werden als unzulässig verworfen
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Verfahrensbeteiligten zu gleichen Anteilen auferlegt.
Beschwerdewert: (3 x 500,00 EUR) 1.500,00 EUR
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