2 Ws 184-185/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-26, 2 Ws 184-185/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-26, 2 Ws 184-185/02
2 Ws 184-185/02Obergericht26.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Ws 184-185/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-26
Aktenzeichen: 2 Ws 184-185/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0926.2WS184.185.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Senat für Steuerberater-und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Berufsangehörigen trägt die Steuerberaterkammer Düssel-dorf.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.