21 U 20/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, 21 U 20/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, 21 U 20/02
21 U 20/02Obergericht30.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 20/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-30
Aktenzeichen: 21 U 20/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0930.21U20.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.12.2001 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstre-ckendes Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstre-ckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer in einem Staat der EU ansässigen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.