Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, I-15 U 14/01

I-15 U 14/01Obergericht30.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 14/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-30

Aktenzeichen: I-15 U 14/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0930.I15U14.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. November 2000 - 8 O 100/00 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.