Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, I-15 U 26/01

I-15 U 26/01Obergericht30.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 26/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-30

Aktenzeichen: I-15 U 26/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0930.I15U26.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 12.09.2001 bleibt aufrechterhalten.

Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft ei-ner in der Bundesrepublik ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Die Revision wird in dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.

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