I-15 U 26/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, I-15 U 26/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, I-15 U 26/01
I-15 U 26/01Obergericht30.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 26/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-30
Aktenzeichen: I-15 U 26/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0930.I15U26.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 12.09.2001 bleibt aufrechterhalten.
Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft ei-ner in der Bundesrepublik ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Die Revision wird in dem in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.