I-1 U 43/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, I-1 U 43/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-09-30, I-1 U 43/02
I-1 U 43/02Obergericht30.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 43/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-30
Aktenzeichen: I-1 U 43/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:0930.I1U43.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Dezember 2001 ver-kündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeän-dert und insgesamt wie folgt gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch an den Kläger
7.453,16 DM = 3.810,74 €
zuzüglich 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. Dezember 2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des ersten Rechtszugs werden zu 60 % dem Kläger und zu 40 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs fallen zu 97 % dem Kläger und zu 3 % den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.