Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-01, 4 U 15/02

4 U 15/02Obergericht01.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 15/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-01

Aktenzeichen: 4 U 15/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1001.4U15.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. November 2001 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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