VI-Kart 24/02 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-02, VI-Kart 24/02 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-02, VI-Kart 24/02 (V)
VI-Kart 24/02 (V)Obergericht02.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 24/02 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-02
Aktenzeichen: VI-Kart 24/02 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1002.VI.KART24.02V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des An-tragsgegners vom 13. Juni 2002 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem Antrags-gegner und der Beteiligten zu 1. in der Beschwerdeinstanz entstan-den sind.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
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