VI-U (Kart) 9/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-02, VI-U (Kart) 9/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-02, VI-U (Kart) 9/02
VI-U (Kart) 9/02Obergericht02.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 9/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-02
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 9/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1002.VI.U.KART9.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 25. Oktober 2001 ver-kündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird der Antrag des Antragstellers, festzustellen, dass das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist, zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.
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