VI-U (Kart) 44/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-04, VI-U (Kart) 44/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-04, VI-U (Kart) 44/01
VI-U (Kart) 44/01Obergericht04.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 44/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-04
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 44/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1004.VI.U.KART44.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. März 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die zu erbringenden Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf 1.073.712,95 € festgesetzt.
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