24 U 237/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-08, 24 U 237/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-08, 24 U 237/01
24 U 237/01Obergericht08.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 237/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-08
Aktenzeichen: 24 U 237/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1008.24U237.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 27. November 2001 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamthandsgläubiger 12.063,25 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 12. Juni 2001 zu zahlen.
Der Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Streithelferin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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