I-4 U 27/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-08, I-4 U 27/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-08, I-4 U 27/02
I-4 U 27/02Obergericht08.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 27/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-08
Aktenzeichen: I-4 U 27/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1008.I4U27.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. November 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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