Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-08, I-4 U 27/02

I-4 U 27/02Obergericht08.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 27/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-08

Aktenzeichen: I-4 U 27/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1008.I4U27.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. November 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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