VII-Verg 44/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-09, VII-Verg 44/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-09, VII-Verg 44/01
VII-Verg 44/01Obergericht09.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 44/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-09
Aktenzeichen: VII-Verg 44/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1009.VII.VERG44.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 6.12.2001 (VK 1/01 bis 8/01 Vs) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die den Antragstellerinnen in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antrag-stellerinnen im Beschwerdeverfahren notwendig.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 10.000 Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.