17 U 76/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-10, 17 U 76/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-10, 17 U 76/02
17 U 76/02Obergericht10.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 76/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-10
Aktenzeichen: 17 U 76/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1010.17U76.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. März 2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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