Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-10, 17 U 76/02

17 U 76/02Obergericht10.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 76/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-10

Aktenzeichen: 17 U 76/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1010.17U76.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 5. März 2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.