Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-28, 9 U 56/02

9 U 56/02Obergericht28.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 56/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-28

Aktenzeichen: 9 U 56/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1028.9U56.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Februar 2002 verkün-dete Urteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts

Düsseldorf (10 O 337/01) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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