9 U 56/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-28, 9 U 56/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-28, 9 U 56/02
9 U 56/02Obergericht28.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 56/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-28
Aktenzeichen: 9 U 56/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1028.9U56.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Februar 2002 verkün-dete Urteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts
Düsseldorf (10 O 337/01) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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