20 U 82/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 20 U 82/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 20 U 82/02
20 U 82/02Obergericht29.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 82/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-29
Aktenzeichen: 20 U 82/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1029.20U82.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens beträgt bis zur Erledigungserklärung: 60.000 Euro, was auch der Streitwert für die erste Instanz ist; danach bis zu 10.000 Euro.
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