20 W 35/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 20 W 35/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 20 W 35/02
20 W 35/02Obergericht29.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 W 35/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-29
Aktenzeichen: 20 W 35/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1029.20W35.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der am 27. März 2002 verkündete Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und der Ordnungsmittelantrag des Gläubigers zurückgewiesen, soweit ein Ordnungsgeld von 200.000 Euro wegen Zuwiderhandlungen der Schuldnerin am 4. und 5. Januar 2002 festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf das Ordnungsgeld von 200.000 Euro wegen Zuwider-handlungen der Schuldnerin am 3. Januar 2002 120.000 Euro des im Ver-fahren 34 O 13/02 LG Düsseldorf (= 20 W 34/02 OLG Düsseldorf) festgesetzten Ordnungsgeldes angerechnet werden. II. Die Kosten des Ordnungsmittelverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 400.000 Euro.
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