Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 20 W 47/02

20 W 47/02Obergericht29.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 W 47/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-29

Aktenzeichen: 20 W 47/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1029.20W47.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 5. Juni 2002 verkündeten Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 6.000,-- EUR.

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