Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-10-29, I-23 U 45/01

I-23 U 45/01Obergericht29.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 45/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-29

Aktenzeichen: I-23 U 45/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1029.I23U45.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 23. November 2000 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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