3 U 37/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-08, 3 U 37/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-08, 3 U 37/02
3 U 37/02Obergericht08.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 37/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-08
Aktenzeichen: 3 U 37/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1108.3U37.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. April 2002 verkündete Urteil der 08. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug und die Beschwer des Klägers be-trägt 16.109,07 EUR (31.506,60 DM).
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