12 U 47/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-14, 12 U 47/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-14, 12 U 47/02
12 U 47/02Obergericht14.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 12 U 47/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-14
Aktenzeichen: 12 U 47/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1114.12U47.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 12. Februar 2002 wird zurückgewiesen, so-weit die Beklagte verurteilt ist, an die Klägerin 30.000 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 18.1.2001 zu zahlen.
Die Klage ist darüber hinaus dem Grunde nach gerechtfertigt bis zu einem Betrag von 48.613,33 EUR (= 95.079,40 DM).
Wegen des über 48.613,33 EUR hinausgehenden Betrags wird die Klage ab-gewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Klägerin vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrags geleistet hat.
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