Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-19, 23 U 258/01

23 U 258/01Obergericht19.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 258/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-19

Aktenzeichen: 23 U 258/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1119.23U258.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. September 2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 8.159,04 € nebst 8 % Zinsen seit dem 10.1.2000 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten zu 91 % und der Kläger zu 9 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten zu 60 % und dem Kläger zu 40 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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