Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-19, I-6 W 69/02

I-6 W 69/02Obergericht19.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 69/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-19

Aktenzeichen: I-6 W 69/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1119.I6W69.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2002 wird zu-rückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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