17 U 49/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-22, 17 U 49/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-22, 17 U 49/02
17 U 49/02Obergericht22.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 49/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-22
Aktenzeichen: 17 U 49/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1122.17U49.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Januar 2002 ver-kündete Scheckvorbehaltsurteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.