10 W 107/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-26, 10 W 107/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-26, 10 W 107/02
10 W 107/02Obergericht26.11.2002
Regest
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach der nach der Kosten-grundentscheidung erstattungsberechtigte Streitgenosse unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der Kostenschuld Erstattung der vollen Anwaltskosten ver-langen kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 107/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-26
Aktenzeichen: 10 W 107/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1126.10W107.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach der nach der Kosten-grundentscheidung erstattungsberechtigte Streitgenosse unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung der Kostenschuld Erstattung der vollen Anwaltskosten ver-langen kann.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Kostenfestsetzungsbe-schlüsse I und II des Landgerichts Kleve - Rechtspflegerin - vom 17.07.2002 wird kostenfällig zurückgewiesen.
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