10 U 172/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-28, 10 U 172/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-28, 10 U 172/01
10 U 172/01Obergericht28.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 172/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-28
Aktenzeichen: 10 U 172/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1128.10U172.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. August 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des wei-tergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die S... Vermögens-GbR, M... 9, 4.. K..., insgesamt 2.764,56 EUR
(= 5407,01 DEM) zu zahlen nebst 4 % Zinsen
· aus 1.362,35 EUR (= 2.664,52 DEM) für die Zeit vom 4.12.1999 bis 3.12.2000,
· aus weiteren 1.362,35 EUR (= 2.664,52 DEM) für die Zeit vom 5.1. bis 3.12.2000,
· aus 597,02 EUR (= 1.167,67 DEM) seit dem 4.12.2000,
· aus weiteren 993,10 EUR (= 1.942,34 DEM) seit dem 4.2.2000 und
· aus weiteren 1.174,44 EUR (= 2.297,00 DEM) seit dem 4.3.2000.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger zu 83,5 %, die Beklagte zu 16,5 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Kläger zu 80 %, die Beklagte zu 20 %
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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