I-23 U 263/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-28, I-23 U 263/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-11-28, I-23 U 263/01
I-23 U 263/01Obergericht28.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 263/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-28
Aktenzeichen: I-23 U 263/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1128.I23U263.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31. Oktober 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz dem Beklagten auferlegt werden.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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