Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-03, I-4 U 97/02

I-4 U 97/02Obergericht03.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 97/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-03

Aktenzeichen: I-4 U 97/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1203.I4U97.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. März 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.