VI-Kart 37/02 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-05, VI-Kart 37/02 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-05, VI-Kart 37/02 (V)
VI-Kart 37/02 (V)Obergericht05.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 37/02 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-05
Aktenzeichen: VI-Kart 37/02 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1205.VI.KART37.02V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 2. September 2002 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen zu tragen, die dem An-tragsgegner und der Beteiligten zu 1. in der Beschwerdeinstanz entstanden sind.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 25.000 EUR festge-setzt.
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