3 Wx 351/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-06, 3 Wx 351/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-06, 3 Wx 351/02
3 Wx 351/02Obergericht06.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 351/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-06
Aktenzeichen: 3 Wx 351/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1206.3WX351.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde fallen dem Beteiligten zu 1 zur Last. Er hat darüber hinaus die den Beteiligten zu 2 im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde notwendig entstandenen au-ßergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: außergerichtliche Kosten der Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren.
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