I-22 U 73/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-06, I-22 U 73/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-06, I-22 U 73/02
I-22 U 73/02Obergericht06.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 73/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-06
Aktenzeichen: I-22 U 73/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1206.I22U73.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 14.03.2002 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte abzuwenden durch Erbringen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leistet.
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