21 U 106/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-10, 21 U 106/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-10, 21 U 106/02
21 U 106/02Obergericht10.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 106/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-10
Aktenzeichen: 21 U 106/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1210.21U106.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31. Mai 2002 verkün-dete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teil-weise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.276,96 EUR
(= 20.100,-- DM) nebst Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG auf 5.755,10 EUR (= 11.256,-- DM) seit dem 20.03.2001 und auf 4.521,86 EUR (= 8.844,-- DM) seit dem 30.03.2001 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewie-sen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläge-rin zu 45 % und der Beklagte zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.