2 Ws 280-281/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-11, 2 Ws 280-281/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-11, 2 Ws 280-281/02
2 Ws 280-281/02Obergericht11.12.2002
Regest
Die akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass ohne eine solche Maßnahme der Haftzweck oder die Anstaltsordnung gefährdet ist. Insoweit reicht aus, dass sich - etwa aus den Umständen der verfolgten Tat - Anzeichen für eine Verdunkelung ergeben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Ws 280-281/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-11
Aktenzeichen: 2 Ws 280-281/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1211.2WS280.281.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 119 Abs. 3; UVollzO Nr. 27 Abs. 1
Leitsätze
Die akustische Überwachung des Besuchs eines Untersuchungsgefangenen setzt konkrete Anhaltspunkte voraus, dass ohne eine solche Maßnahme der Haftzweck oder die Anstaltsordnung gefährdet ist. Insoweit reicht aus, dass sich - etwa aus den Umständen der verfolgten Tat - Anzeichen für eine Verdunkelung ergeben.
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.