12 U 122/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-12, 12 U 122/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-12, 12 U 122/02
12 U 122/02Obergericht12.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 12 U 122/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-12
Aktenzeichen: 12 U 122/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1212.12U122.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der
- Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 20. Juni 2002 wird
zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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