Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-12, 12 U 122/02

12 U 122/02Obergericht12.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 12 U 122/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-12

Aktenzeichen: 12 U 122/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1212.12U122.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 20. Juni 2002 wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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