VI-Kart 34/02 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-12, VI-Kart 34/02 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-12, VI-Kart 34/02 (V)
VI-Kart 34/02 (V)Obergericht12.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 34/02 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-12
Aktenzeichen: VI-Kart 34/02 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1212.VI.KART34.02V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 2. September 2002 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beteiligten zu 1.
III. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
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