Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-13, I-16 U 62/02

I-16 U 62/02Obergericht13.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 62/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-13

Aktenzeichen: I-16 U 62/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1213.I16U62.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Februar 2002 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Sicherheit kann jeweils durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht unterliegenden Kreditinstituts geleistet werden.

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