Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-17, 4 U 114/02

4 U 114/02Obergericht17.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 114/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-17

Aktenzeichen: 4 U 114/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1217.4U114.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. März 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.714,55 EUR nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-satz-Überleitungs-Gesetzes vom 2. September 2000 bis zum 31. Dezember 2001 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 1. Januar 2002 - jedoch jeweils nicht mehr als 9 % Zinsen - zu zahlen. Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Kla-ge abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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