4 U 79/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-17, 4 U 79/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-17, 4 U 79/02
4 U 79/02Obergericht17.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 79/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-17
Aktenzeichen: 4 U 79/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1217.4U79.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Januar 2002 verkündete Ur-teil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.260,78 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 7. April 2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 7/10, der Beklagten zu 3/10 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutragenden Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.