18 U 88/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 18 U 88/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 18 U 88/02
18 U 88/02Obergericht18.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 88/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-18
Aktenzeichen: 18 U 88/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2002:1218.18U88.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 6. März 2002
verkündete Urteil der 2b Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf (2b O 68/01) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des
jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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