3 Wx 364/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-06, 3 Wx 364/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-06, 3 Wx 364/02
3 Wx 364/02Obergericht06.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 364/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-06
Aktenzeichen: 3 Wx 364/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0106.3WX364.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der angefochtene Beschluss teilweise geändert.
Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wird der Beteiligte zu 2 ver-pflichtet, an die Beteiligte zu 1 für die WEG ... in ... 1.595,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 20. Dezember 2001 zu zahlen.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens aller drei Rechtzüge tragen der Betei-ligte zu 2 zu 91 %, die Beteiligte zu 1 zu 9 %.
Der Beteiligte zu 2 hat der Beteiligten zu 1 die ihr im gesamten Verfahren not-wendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu 91 %, die Beteiligte zu 1 dem Beteiligten zu 2 dieselben zu 9 % zu erstatten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 1.743,51,- EUR.
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