VI-Kart 21/02 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-22, VI-Kart 21/02 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-22, VI-Kart 21/02 (V)
VI-Kart 21/02 (V)Obergericht22.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 21/02 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-22
Aktenzeichen: VI-Kart 21/02 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0122.VI.KART21.02V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen das Schreiben des B... vom 7. Mai 2002 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließ-lich der notwendigen Auslagen des B....
III. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 € festgesetzt.
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