VI-Kart 22/01 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-22, VI-Kart 22/01 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-22, VI-Kart 22/01 (V)
VI-Kart 22/01 (V)Obergericht22.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 22/01 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-22
Aktenzeichen: VI-Kart 22/01 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0122.VI.KART22.01V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen das Schreiben des B... vom 7. Mai 2002 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließ-lich der notwendigen Auslagen des B....
III. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.