I-3 Wx 398/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-24, I-3 Wx 398/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-01-24, I-3 Wx 398/02
I-3 Wx 398/02Obergericht24.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 398/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-24
Aktenzeichen: I-3 Wx 398/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0124.I3WX398.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2 trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat ferner den Beteiligten zu 1 die ihnen in die-sem Rechtszug notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu er-statten.
Wert des Beschwerdegegenstandes: Bis 600,- €.
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