I-20 U144/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-11, I-20 U144/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-11, I-20 U144/02
I-20 U144/02Obergericht11.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U144/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-11
Aktenzeichen: I-20 U144/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0211.I20U144.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.07.2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.164,05 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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