Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-11, I-20 U144/02

I-20 U144/02Obergericht11.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U144/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-11

Aktenzeichen: I-20 U144/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0211.I20U144.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.07.2002 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.164,05 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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