I-25 Wx 65 + 66/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-13, I-25 Wx 65 + 66/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-02-13, I-25 Wx 65 + 66/02
I-25 Wx 65 + 66/02Obergericht13.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-25 Wx 65 + 66/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-13
Aktenzeichen: I-25 Wx 65 + 66/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0213.I25WX65.66.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Be-schluss des Landgerichts Krefeld vom 04.06.1997 (6 T 210/97) geändert.
In teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Krefeld vom 21.01.1997 wird dem Beteiligten zu 1) für die Zeit vom 01.12.1995 bis zum 31.12.1996 eine Vergütung in Höhe von 232,72 € bewilligt, worin 2,64 € Auslagen enthalten sind.
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Be-schluss des Landgerichts Krefeld vom 08.01.1998 (6 T 10/98) geändert.
In teilweiser Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Krefeld vom 24.06.1997 wird dem Beteiligten zu 1) für die Zeit vom 06.01.1997 bis zum 26.05.1997 eine Vergütung in Höhe von 271,14 € bewilligt, worin 10,38 € Auslagen enthalten sind.
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